Technische Mindestanforderungen
Damit tragen wir den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und können auch in Zukunft eine sichere Elektrizitätsversorgung gewähleisten.
Die neuen Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für bestehende Kundenanlagen gibt es keine Anpassungspflicht, sofern eine sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist (Bestandschutz).
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Technische Anschlussbedingungen TAB BW 2019; Stand: April 2019 (Bezugsquelle www.vfew-bw.de) |