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Energiedienstleistungen

Mit dem „Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen“ verpflichtet der Gesetzgeber Energielieferanten, Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnliche zur Verfügung zu stellen.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die folgenden Internetseiten:

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