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Netzzugang

Mit dem 2. Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 07.07.2005 (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) wurde die Liberalisierung des Erdgasmarktes in Deutschland neu geregelt. Gleichzeitig erfolgte der Übergang zum sogenannten regulierten Netzzugang. Die Regulierungsaufgaben wurden der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) übertragen.

Mit dieser Liberalisierung des Erdgasmarktes hat jeder Kunde die Möglichkeit selbst zu entscheiden, von welchem Lieferanten er sein Erdgas beziehen möchte.

Die Verfahren zur Abwicklung des Netzzugangs zu unserem Verteilungsnetz wurden in einer Vereinbarung der einzelnen Spitzenverbände, unter Berücksichtigung der Regelungen des EnWG, sowie der dazu erlassenen Verordnungen und Beschlüsse der BNetzA festgelegt. Diese Informationen finden Sie hier.
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