Elektromobilität
Hinweise zur Installation einer Ladestation für E-Autos
- Für die Bewertung der Installation vor Ort empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Elektroinstallateur in Verbindung zu setzen.
- Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen bis einschließlich 12kVA sind lediglich anmeldepflichtig. Einrichtungen mit höheren Bemessungsleistungen sind auch zustimmungspflichtig seitens der Stadtwerke Waldkirch GmbH.
- Nach DIN VDE-AR-N 4100 sind elektrische Verbrauchsmittel und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistung von jeweils größer 4,6kVA im Drehstromsystem anzuschließen.
- Zusätzlich bedarf es der Anmeldung von einphasigen bzw. dreiphasigen Steckdosen, sofern diese als Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge genutzt werden sollen bzw. könnten (z.B. in der Tiefgarage oder an einem Parkplatz).
- Die Installation hat ausschließlich durch einen zertifizierten Elektroinstallateur zu erfolgen. Der Installateur füllt auch das "Datenblatt Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge" aus.
- Sollten Sie eine Erweiterung Ihres Hausanschlusses benötigen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit unserem Elektromeister in Verbindung. Ob dies notwendig ist, beurteilt ebenfalls Ihr Elektroinstallateur.
Zusätzliche Informationen zum Aufbau und zur Ladeinfrastruktur finden Sie im "Leitfaden Ladeinfrastruktur Elektromobilität".