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Netzzugang

Mit Inkrafttreten des Energiewirtschaftgesetzes (EnWG) am 13.07.2005 einschließlich der Verordnungen für den Strom-Netzzugang (Strom-NZV) und der Strom-Netzentgeltverordnung (Strom-NEV) wurde die Liberalisierung des Strommarktes in Deutschland neu geregelt. Mit der Liberalisierung hat jeder Kunde die Möglichkeit selbst zu entscheiden, von welchem Lieferanten er seinen Strom beziehen möchte.

Wir gewähren jedem Lieferanten bzw. Transportkunden diskriminierungsfrei den Zugang zu unserem Stromnetz nach den Bedingungen des gesetzlichen Rahmens.

Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet gewisse Netzinformationen und individuelle
Netzzugangsbedingungen auf Ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Diese Informationen finden Sie hier.
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