Die Grundversorgung ist die Energielieferung des Grundversorgers an Tarifkunden zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen. Es ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben diese Allgemeinen Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung von Tarifkunden aus dem Niederdrucknetz öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen.