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AVB und Verträge

Allgemeine Bedinungen
Zum 08.11.2006 ist die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, BGBl. I 2006, S. 2477 vom 01.11.2006) in Kraft getreten.

Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben. Das neue Vertragsmuster, die Allgemeinen Bedingungen und die ergänzenden Bedingungen mit dem zugehörigen Preisblatt können über den nachfolgenden Link oder in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden.

Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung - NAV
Ergänzende Bedingungen zur NAV
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zur NAV


Netznutzungsvertrag
Der Netznutzungsvertrag zwischen dem Stromlieferanten und den Stadtwerke Waldkirch regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner betreffend den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz zum Zwecke der Belieferung von Letztverbrauchern.

Unseren Netznutzungsvertrag und die dazugehörenden Anlagen finden Sie im Bereich Download.
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