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AVB FernwärmeV - FFVAV

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme

Die Stadtwerke Waldkirch betreiben seit 2004 in der Stadt Waldkirch sowie in den umliegenden Gemeinden mehrere Wärmenetze und Wärmeerzeugungsanlagen zur Versorgung von einzelnen Objekten und ganzen Quartieren.

Als gesetzliche Grundlage für den Anschluss und die Versorgung mit Fernwärme gelten die unten angeführten gesetzlichen Regelungen, soweit in den jeweiligen Lieferverträgen nichts anderes vereinbart ist. Die in der AVBFernwärmeV sowie der FFVAV genannten Regelungen bilden mit weiteren vertraglichen Bestimmungen (z.B. technische Anschlussbedingungen) die Basis für die mit den einzelnen Kunden/Verbrauchern abgeschlossenen Wärmelieferverträgen.

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