Netze >Strom >Grundversorgung

Grundversorgung Strom

Grundversorger nach dem Energiewirtschaftsgesetz ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushalts­kunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind nach Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet alle  3 Jahre zum 01. Juli den Grundversorger für die nächsten 3 Kalenderjahre festzustellen, sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Die Feststellung am 01. Juli 2021 hat ergeben, dass die Stadtwerke Waldkirch GmbH gemäß §36 EnWG in den Kalenderjahren 2022 bis 2024 Grundversorger im Netzgebiet Waldkirch sind. Dies wurde dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg schriftlich mitgeteilt.

Die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Elektrizität sowie die allgemeinen Tarife für die Grundversorgung finden Sie unter der Rubrik Strom.

Freiburg Webdesign - Heusser Datendesign