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Messstellenbetrieb

Damit die Energiewende gelingt, bedarf es einer Digitalisierung unserer Stromnetze. Daher investieren wir als Netzbetreiber in eine durchgängig intelligente Netzinfrastruktur mit transparenten und steuerbaren Energieflüssen. Ein wichtiger Baustein dabei ist der digitale Stromzähler.
 

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber kümmern wir uns um die Umsetzung der Maßgaben aus dem „Messstellenbetriebsgesetz“ (MsbG) vor Ort. In unserem Netz rüsten wir kontinuierlich die Stromzähler von Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern auf die neueste Zählertechnik um. Unser Stromversorgungssystem wird so fit für die Zukunft, weil die Kommunikation zwischen Stromerzeugern, Verbrauchern und Netzbetreiber schneller und sicherer wird.
 

Grundsätzlich unterscheidet man bei der neuen Zählergeneration zwischen modernen Messeinrichtungen (digitaler Zähler) und intelligenten Messsystemen (digitaler Zähler mit Kommunikationseinrichtung). Moderne Messeinrichtungen werden von uns bereits verbaut. Wenn von Seiten der Hersteller die hohen technischen Voraussetzungen erfüllt sind und solche am Markt verfügbar sind, werden wir auch mit dem Einbau intelligenter Messsysteme bei den durch das MsbG bestimmten Pflichteinbaufällen beginnen.
 

Welche Letztverbraucher und Anlagenbetreiber zu den Pflichteinbaufällen zu zählen sind, können Sie unserer Bekanntgabe entnehmen. Diese und weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter folgenden Links.

  

   
 

Smart Meter und digitale Stromzähler

 

FAQ Messstellenbetriebsgesetz und intelligente Messsysteme

 

   
Bekanntgabe-Messstellenbetriebgesetz
   


Die Entgelte für den Messstellenbetrieb entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt.
 

Preisblatt - Entgelte für den Messstellenbetrieb - Gültig an: 01.01.2024
 

Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise:
 

Bei den Entgelten für den Messstellenbetrieb handelt es sich um gesetzlich vorgegebene Preisobergrenzen. Sie variieren je nach Einbaufall und Stromverbrauch (bzw. bei Stromerzeugungsanlagen: deren installierter Leistung).
 

Wie bisher auch, stellen wir die Entgelte für den Messstellenbetrieb in der Regel Ihrem Stromlieferanten in Rechnung. Ob und inwiefern dieser die Entgelte an Sie weiter berechnet, erfragen Sie bitte direkt bei Ihrem Versorger.
 

Für Betreiber von Stromerzeugungs-Anlagen (Anlagenbetreiber) gelten je nach Messkonzept unterschiedliche Regelungen bei den Entgelten. Hinweise dazu entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt).
 

Unseren Messstellenvertrag und weitere Vertragsunterlagen für Stromlieferanten oder fremde Messstellenbetreiber finden Sie im Downloadbereich unter Netze-Strom.

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