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Lastprofilverfahren

Die Zuordnung des Zählverfahrens zu einer Entnahmestelle (SLP oder LGZ) sowie die Festlegung des Lastprofils erfolgt durch die Stadtwerke Waldkirch GmbH nach Maßgabe des § 12 StromNZV.

Die Stadtwerke Waldkirch wenden das synthetische Verfahren mit eigenen Lastprofilen an und geben für jeden Zählpunkt das synthetische Standardlastprofil vor, welches dem durchschnittlichen Abnahmeverhalten der jeweiligen Kundengruppe entspricht.

Folgende Lastprofile werden angewendet:

  • Gewerbe
  • Haushalt
  • Landwirtschaft

Normprofile der Stadtwerke Waldkirch GmbH

Synthetische Profile SLP
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