Technische Mindestanforderungen
Die Stadtwerke Waldkirch sind als Betreiber von Gasversorgungsnetzen nach § 19 und § 41c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und von Direktleitungen, technische Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb festzulegen und im Internet zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommen wir hiermit nach.
Für den Netzanschluss und die Nutzung Erdgasversorgungsnetzes der Stadtwerke Waldkirch gelten folgende technische Anschlussbedingungen und Mindestanforderungen: