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AVB und Verträge

Allgemeine Bedingungen
Der Netzbetreiber ist ab dem 08.11.06 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 01. November 2006, jedermann an sein Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas im Niederdruck zu gestatten. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NDAV gelten die Ergänzenden Bedingungen zur NDAV sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers Stadtwerke Waldkirch GmbH.

Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung in Niederdruck - NDAV
Ergänzende Bedingungen zur NDAV
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zur NDAV

Verträge Netzbetreiber - Lieferant (Transportkunde)

Voraussetzung für den Netzzugang ist der Abschluss eines Lieferantenrahmenvertrages.

Unseren Lieferantenrahmenvertrag und die dazugehörenden Anlagen finden Sie im Bereich Download. Wir bitten Sie darum diesen zweifach auszudrucken, an den entsprechenden Stellen zu ergänzen und um Zusendung der unterschriebenen Ausfertigungen. Anschließend erhalten Sie ein von uns gegengezeichnetes Exemplar zurück. Die ergänzte Anlage 1 bzw. ein aktuelles Kontaktdatenblatt Ihres Unternehmens legen Sie bitte bei.

Verträge Netzbetreiber - Anschlussnehmer u. Anschlussnutzer

Der Netzanschlussvertrag wird zwischen dem Anschlussnehmer (üblicherweise der Eigentümer des Anschlussobjektes) und dem Netzbetreiber abgeschlossen.

Netzanschlussvertrag
Widerrufsbelehrung
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