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Netzzugang

Die Stadtwerke Waldkirch gewähren jedem Lieferanten (Transportkunden) den Zugang zu ihrem Gasversorgungsnetz. Grundlage hierfür sind die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die "Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen" (GasNEV) und die "Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen" (GasNZV) in den jeweils geltenden Fassungen.

Die Abwicklung der Gastransporte erfolgt auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern der in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetze (Kooperationsvereinbarung-KoV) sowie den jeweils geltenden Beschlüssen der Bundesnetzagentur.

Das Verteilnetz der Stadtwerke Waldkirch befindet sich im Marktgebiet NetConnect Germany, kurz Marktgebiet NCG. Die Stadtwerke Waldkirch stellen gegen ein Netznutzungsentgelt die Netzinfrastruktur ihres Netzes und die Netzinfrastruktur der vorgelagerten Netze bis zum virtuellen Handelspunkt (Bilanzkreis) auf der überregionalen Fernleitungsnetzebene zur Verfügung und erbringen die Systemdienstleistung. Für den Netzzugang nach dem Zweivertragsmodell werden neben den Netzentgelten für das Verteilnetz der Stadtwerke Waldkirch die auf den Transportkunden entfallenden Netzentgelte der vorgelagerten Netzbetreiber in Rechnung gestellt.

Die für die Netznutzung zu entrichtenden Netznutzungsentgelte incl. ergänzender Erläuterungen sind der Seite Entgelte zu entnehmen.

Die verschiedenen Vertragsmuster zur Durchführung des Gastransportes stellen wir unter der Rubrik Download/Netze-Erdgas zur Verfügung.
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