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Grundversorgung Erdgas

Grundversorger nach dem Energiewirtschaftsgesetz ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet alle 3 Jahre zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten 3 Kalenderjahre festzustellen, sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Die Feststellung am 01. Juli 2021 hat ergeben, dass die Stadtwerke Waldkirch GmbH gemäß § 36 EnWG in den Kalenderjahren 2022 bis 2024  Grundversorger im Netzgebiet ist. Dies wurde dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg schriftlich mitgeteilt.

Die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Erdgas sowie die allgemeinen Tarife für Grundversorgung finden Sie unter der Rubrik Erdgas.

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