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Erdgasanschluss

Um an das Erdgasnetz angeschlossen zu sein, brauchen Sie einen Hausanschluss. Diesen stellen die Stadtwerke auf Kosten des Anschlussnehmers bei Beauftragung her.

Mit einem Gashausanschluss entschließen Sie sich für einen zukunftsorientierten Energieträger, mit dem sich energiesparende und umweltschonende Heiztechniken besonders gut einsetzen lassen.

Um gut planen zu können, bitten wir Sie, sich so früh wie möglich an uns zu wenden - am besten sobald Sie wissen, dass Sie einen Hausanschluss benötigen. Unsere Ansprechpartner  sind gerne für Sie da und helfen Ihnen bei technischen Fragen weiter, erstellen Angebote für einen Anschluss und betreuen die Projekte auch nach der Planungsphase.

Die Messeinrichtung, also der Gaszähler, wird in der Regel von den Stadtwerken in den von Ihrem Gasinstallationsunternehmen vorbereiteten Zählerplatz eingebaut. Hierzu gibt Ihr Installateur den Auftrag an die Stadtwerke.

 Unsere Empfehlung:

  1.  Planen Sie je nach Größe der Baumaßnahme eine Bearbeitungszeit von 2 bis 6 Wochen ein.
  2.  Laden Sie sich den Antrag auf Herstellung eines Anschlusses für Erdgas / Netzanschlussvertrag Niederdruck (Kombi-Netzanschlussvertrag Strom-Gas) herunter und reichen diesen  ausgefüllt, zusammen mit den benötigten Unterlagen, bei uns ein.
  3. Nutzen Sie die Möglichkeit und besprechen Sie die Anschlusskosten, den Ausführungstermin, den optimalen Standort sowie alle anderen Fragen im Zusammenhang mit der Gasversorgung mit unseren Fachleuten.
  4. Die Baumaßnahme wird durch unseren Netzbetrieb koordiniert und um mit Ihnen vereinbarten Termin durchgeführt.
  5. Die Erdgasverbrauchsanlagen werden vom für die Installation von Gasanlagen zugelassenen Fachhandwerker (Vertrags­installateur) errichtet, geprüft und über ein entsprechendes Formblatt bei uns angemeldet.
  6. Bezahlen Sie bitte spätestens 2 Wochen vor Inbetriebsetzung der Anlagen den laut Rechnung ausgewiesenen Betrag für den Baukostenzuschuss und die Anschlusskosten.

Was Sie sonst noch wissen sollten:


Grundlage der Gasversorgung sind:

Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck - NDAV
Ergänzende Bedingungen zur NDAV 

Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zur NDAV

Antrag für die Inbetriebnahme einer Anlage und Versorgung mit Erdgas
Merkblatt Gasinstallation
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