Privilegierung für Wärmepumpen-Strom (§22 EnFG)
Wer eine Wärmepumpe betreibt, heizt sein Zuhause klimafreundlich. Der Staat unterstützt diesen Beitrag zur Energiewende, indem er die Besitzer von zwei staatlich festgelegten Umlagen Ihres Wärmepumpen-Strompreis befreit: der KWKG- und der Offshore-Netzumlage. Geregelt ist diese sogenannte Privilegierung im Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in § 22. Beide Umlagen liegen im Jahr 2026 zusammen bei 1,65 Cent pro Kilowattstunde (inkl. Umsatzsteuer).
Die Umlage-Befreiung gilt für alle Wärmepumpen, neue und alte Geräte, und unabhängig von der Effizienz. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie bei der Privilegierung des Strompreises für Ihre Wärmepumpe nach § 22 EnFG berücktsicht werden:
- Sie besitzen eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe.
- Die Wärmepumpe läuft über einen zweiten, separaten Zähler.
- Sie gelten nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Kommission.
- Es bestehen keine Rückforderungs-Ansprüche seitens der EU.
- Sie teilen uns mit, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen.
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